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   BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73   

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BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73 (https://dejure.org/1974,770)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1974 - 1 ABR 50/73 (https://dejure.org/1974,770)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 (https://dejure.org/1974,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Akuter Streitfall - Gesamtwertung des Tatsachengerichts - Leitender Angestellter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 358
  • NJW 1975, 1244
  • VersR 1975, 484
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Ob auch die IG Bergbau und Energie als eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu Recht vom Arbeitsgericht am Verfahren beteiligt worden ist, obwohl anders als in dem Verfahren 1 ABR 19/73 (Beschluß vom 5- März 1974-, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, [demnächst] A P Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972) hier die Betriebsratswahl nicht angefochten worden ist und damit eine Antragsbefugnis aus § 19 Abs. 2 BetrVG 1972 nicht in Betracht kommt, kann im Ergebnis dahinstehen (vgl. insoweit Kraft, Anm. EzA, Nr. 7 zu § 3 BetrVG 1972 Ziff. A II 2; offenbar bejahend der Senat in seinem früheren Beschluß über den Fahrsteiger BAG 16, 8 [12] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1952 Ziff. 1 b der Gründe).

    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht bereits zu der insoweit inhaltlich gleichen Vorschrift des § 4 Abs. 2 Buchstabe c BetrVG 1952 vertreten (vgl. BAG 16, 8 [17] -AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1952).

    Die Beurteilung der Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 3, insbesondere der der Er. 3, BetrVG 1972 im Einzelfall enthält auch tatsächliche Elemente, wie der Senat in der einzigen Entscheidung zu der entsprechenden Vorschrift des § 4 Abs. 2 Buchstabe c BetrVG 1952 bereits ausgeführt hat (BAG 16, 8 [19] «AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1952).

    2. Mit der Frage, ob Fahrsteiger im Steinkohlenbergbau leitende Angestellte sind, hat sich der Senat schon im Jahre 1964 beschäftigt (BAG 16, 8 «AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1952).

  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Ob auch die IG Bergbau und Energie als eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu Recht vom Arbeitsgericht am Verfahren beteiligt worden ist, obwohl anders als in dem Verfahren 1 ABR 19/73 (Beschluß vom 5- März 1974-, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, [demnächst] A P Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972) hier die Betriebsratswahl nicht angefochten worden ist und damit eine Antragsbefugnis aus § 19 Abs. 2 BetrVG 1972 nicht in Betracht kommt, kann im Ergebnis dahinstehen (vgl. insoweit Kraft, Anm. EzA, Nr. 7 zu § 3 BetrVG 1972 Ziff. A II 2; offenbar bejahend der Senat in seinem früheren Beschluß über den Fahrsteiger BAG 16, 8 [12] = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1952 Ziff. 1 b der Gründe).

    tf, Der erste Beschluß des Senats vom 5 März 1974- - 1 ABR 19/73 " über die Abgrenzung des Kreises der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG 1972, insbesondere der Vorschrift der Kr. 3 , ist in der Literatur teils zu stimmend, teils ablehnend besprochen worden; bei den Ablehnungen wurde zum Teil weniger das Ergebnis als der methodische Weg des Senats bemängelt und überwiegend die Auffassung vertreten, das Gesetz enthalte keine verdeckte Regelungslücke, sondern generalklauselartige Formulierungen, unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. insbesöndere Beuthien, SAE 74-, 173;Föhr.DB 74-, 1767; Grüll.BB 74-, 653; Herrmann. BB 74-, 934- [937 f. 1 ;D" Hoffmann. NJW 74-, 1161; Janert. DB 74, 1237; Kraft. EzA, Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972; Mayer-Maly. BB 74-, 1124; Rüthers. JZ 74-, 625).

  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 1/64

    Belegschaftsmitglied - Betriebsrat - Wahlrecht - Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Die Betriebsratswahl 1972 ist nicht angefochten worden $ sie ist wegen etwaiger rechts widriger Zulassung oder Nichtzulassung einzelner Arbeitnehmer zur Wahl auch nicht nichtig (vgl. BAG 16, 1 [6] =AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952; Beschluß vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), so daß die jetzt zu treffende Entscheidung keinen Einfluß auf die Betriebsratswahl 1972 mehr haben kann.

    Gerade nur durch eine allgemeine Feststellung kann die betriebsvert fassungsrechtliche Streitigkeit endgültig und abschließend geklärt werden (vgl. BAG 16, 1 [3] =AP Mr. 3 au ij 4 BetrVG 1952 Ziff. I 3 der Gründe; Beschluß des Senats vom 10. Guni 1974 - 1 ABR 23/73 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, [demnächst] AP Kr. 8 zu SO oetrVG 1972).

  • BAG, 29.03.1974 - 1 ABR 27/73

    Wahlanfechtungsbefugnis - Einspruch gegen die Richtigkeit der Wählerliste -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Die Betriebsratswahl 1972 ist nicht angefochten worden $ sie ist wegen etwaiger rechts widriger Zulassung oder Nichtzulassung einzelner Arbeitnehmer zur Wahl auch nicht nichtig (vgl. BAG 16, 1 [6] =AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG 1952; Beschluß vom 29. März 1974 - 1 ABR 27/73 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt), so daß die jetzt zu treffende Entscheidung keinen Einfluß auf die Betriebsratswahl 1972 mehr haben kann.
  • BAG, 18.12.1973 - 1 ABR 35/73

    Geeignetheit - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Anerkennung -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Jedenfalls ist die zu dem Verfahren zu gezogene IG Bergbau und Energie durch den angefochtenen Beschluß formell beschwert und muß die Möglichkeit haben, neben dem Betriebsrat als Antragsgegner auch selbst Rechtsbeschwerde einzulegen (vgl. den Pall RAG Beschluß vom 19. Dezember 1928, ARS Bd. 4 ' S. 559 [340]), zumindest mit dem Ziel der Unterstützung des Antrags des Betriebsrats (vgl. auch den zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1973, 1 ABR 35/73, AP Nr. 7 zu ä 37 BetrVG 1972, Ziff. II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.06.1974 - 1 ABR 23/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Einblicksrecht - Bruttogehaltsiste -

    Auszug aus BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 50/73
    Gerade nur durch eine allgemeine Feststellung kann die betriebsvert fassungsrechtliche Streitigkeit endgültig und abschließend geklärt werden (vgl. BAG 16, 1 [3] =AP Mr. 3 au ij 4 BetrVG 1952 Ziff. I 3 der Gründe; Beschluß des Senats vom 10. Guni 1974 - 1 ABR 23/73 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, [demnächst] AP Kr. 8 zu SO oetrVG 1972).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Der maßgebliche Einfluß fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - aaO; 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358; 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - BAGE 27, 374; 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - aaO).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auf die übertragenen Sicherungsaufgaben nach § 74 ABG hat das Beschwerdegericht unter Abweichung von dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. November 1974 (BAG 26, 358 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972) die Entscheidung nicht gestützt, da allen Vorgesetzten im Bergbau Sicherungsaufgaben übertragen seien.

    Soweit abweichend hierzu der Erste Senat in der Entscheidung vom 19. November 1974 (BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) die Wahrnehmung bergrechtlicher Sicherungsaufgaben als "echte unternehmerische Aufgaben" angesehen hat, die den Arbeitnehmer ohne weiteres zum leitenden Angestellten qualifizieren, wird diese Auffassung vom erkennenden Senat nicht aufrechterhalten.

    Die Rechtsbeschwerde übersieht, daß der Ausgangspunkt jener Entscheidung mit der Beurteilung des Landesarbeitsgerichts nicht vergleichbar ist, weil im Beschluß vom 19. November 1974, aaO, ohne nähere Feststellungen davon ausgegangen wurde, daß insbesondere die Wahrnehmung von bergrechtlichen Sicherungsaufgaben (vgl. dazu oben C II 2 c) und die Gedingeabschlüsse die Gesamttätigkeit des Fahrsteigers im wesentlichen bestimmen.

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 22/82

    Angestelltenstatus - Tätigkeitsmerkmale eines leitenden Angestellten - Funktionen

    Auf die Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben als Vorgesetzter im Bergbau kommt es für die Eigenschaft als leitender Angestellter i. S. von § 5 Abs. 3 BetrVG nicht an (Aufgabe der Auffassung im BAG 26, 358 ff.).

    Die bergbautypische Wahrnehmung von Sicherungsaufgaben auf fast allen Vorgesetztenebenen reicht für sich genommen nicht aus, "echte unternehmerische Aufgabenstellungen" eines leitenden Angestellten zu begründen (a.A. noch BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe; vgl. unten 2 b) bb).

    Darauf, daß für einen dem Obersteiger unterstellten Abbaufahrsteiger nach dem Beschluß des Ersten Senats vom 19. November 1974, aaO, die Eigenschaft eines leitenden Angestellten bejaht worden ist, kommt es nicht an.

    Soweit abweichend hierzu der Erste Senat in der Entscheidung vom 19. November 1974 (BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) die Wahrnehmung bergrechtlicher Sicherungsaufgaben als "echte unternehmerische Aufgaben" angesehen hat, die den Arbeitnehmer ohne weiteres zum leitenden Angestellten qualifizieren, wird diese Auffassung vom erkennenden Senat nicht aufrechterhalten.

  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Läßt man die formelle Beschwer genügen, die bei zusprechender Entscheidung darin liegt, daß ein Abweisungsantrag gestellt wurde (so wohl Senatsbeschluß vom 19. November 1974 - 1 ABR 50/73 - BAGE 26, 358 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972), ist eine Beschwer des Beteiligten zu 3) ohne weiteres anzunehmen.
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 27/82

    Rechtsschutzinteresse des Betriebsrates bei Streit über die Zuordnung eines

    Soweit abweichend hierzu der Erste Senat in der Entscheidung vom 19. November 1974 (BAG 26, 358 ff. = AP Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) die Wahrnehmung bergrechtlicher Sicherungsaufgaben als "echte unternehmerische Aufgaben" angesehen hat, die den Arbeitnehmer ohne weiteres zum leitenden Angestellten qualifizieren, wird diese Auffassung vom erkennenden Senat nicht aufrechterhalten.

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 1974, aaO, hält der erkennende Senat daran fest, daß es sich hierbei um echte unternehmerische Aufgaben handelt, vorausgesetzt dem Fahrsteiger stehen in den Verhandlungen bedeutsame Entscheidungsspielräume zu.

    Die Rechtsbeschwerde kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Ersten Senats vom 19. November 1974, aaO, stützen, da dort ohne weiteres davon ausgegangen worden ist, daß insbesondere die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben und die Gedingeabschlüsse die Gesamttätigkeit des Fahrsteigers wesentlich bestimmen.

  • BFH, 15.05.1981 - VI R 23/77

    Bergmannsprämie - Gewährung der Bergmannsprämie - Leitender Angestellter

    Denn er sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (Hinweis auf die Beschlüsse vom 28. April 1964 1 A BR 2/64, Betriebs-Berater 1964 S. 963 - BB 1964, 963 -, BAGE 16, 8 und vom 19. November 1974 I ABR 50/73, BB 1975, 326, BAGE 26, 358) als Grubenfahrsteiger leitender Angestellter i. S. des § 4 Abs. 2 Buchst. c BetrVG 1952 (BGBl I 1952, 681) und des insofern inhaltsgleichen § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG 1972.

    Das FG hat seine Würdigung anhand von Merkmalen begründet, die das BAG in seinen Beschlüssen in BAGE 16, 8 und BAGE 26, 358 aufgezeigt hat.

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

    Dies aber ist sinnvoll und notwendig, da jederzeit ein konkreter Streitfall (erneut) auftreten kann, ins besondere wegen der Beteiligungsbefugnisse des Betriebsrats auf personellem Gebiet (Kraft, EZA, Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972, Anm. A III;Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 -).

    2. Die Rechtsbeschwerden der Antragsgegnerin und des beteiligten Angestellten sind auch in der Sache begründet, a) Wie der Senat schon wiederholt, zuletzt ausführlich in den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschlüssen 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 vom 19. November 1974- (/demnächst/ AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 5 BetrVG 1972) dargelegt hat, geht das BetrVG 1972 ~ ebenso wie das BetrVG 1952 - von einem vorgegebenen, allgemeinen Begriff 4 des leitenden Angestellten aus, der aber vom Gesetz nicht näher definiert, sondern als gegeben vorausgesetzt wird.

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

    Schließlich ist, wie der Senat schon wiederholt aus gesprochen hat, das Rechtsschutzinteresse an der Klärung des Rechtsstatus eines Arbeitnehmers als leitenden Angestellten auch ohne Vorliegen eines konkreten, aktuellen Streitfalls für alle Beteiligten, insbesondere auch für den Arbeitgeber, zu bejahen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 19714 - 1 ABR 20/73 - und - 1 ABR 50/73 - = AP Nr. 2 und 3 zu § 5 BetrVG 1972, unter II 1. bzw. II 2. der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Gleichwohl besteht auch -unabhängig von einer Betriebsratswahl ein rechtliches Interesse an der Klärung des streitigen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstatus der beteiligten Angestellten, da jeder zeit ein konkreter .Streitfall, insbesondere bei personellen Veränderungen dieses Personehkreises, auftreten kann (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 19. November 1974- - 1 ABR 20/73 und 1 ABR 50/73 zur Veröffentlichung in der AP vorgesehen und in der Amtlichen Sammlung bestimmt, unter Ziff. II 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2009 - 3 TaBV 14/09

    Beschwer - Antragsbefugnis

    Nach der in BAG vom 19.11.1974 - 1 ABR 50/73 - vertretenen Ansicht, kann auch eine "formelle" Beschwer genügen (a.A. GMPM-G/Matthes 6. Auflage, ArbGG § 89 Rz 8; vgl. auch Schwab/Weth 2. Auflage ArbGG § 87 Rz 11).
  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 86/76
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 118/74

    Anerkennung von Hauptabteilungsleitern als leitende Angestelle - Übertragung der

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 113/73

    Beschlußverfahren - Leitender Angestellter - Negative Feststellungsantrag -

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 14 TaBV 1/91

    Leitender Angestellter: Abteilungsleiter des Finanz- und Rechnungswesens eines

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 29/76
  • LAG Düsseldorf, 04.07.1975 - 4 TaBV 55/74
  • BAG, 07.11.1978 - 1 ABR 33/77
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